Pressestatement: Die Familienunternehmer zu den Schweizer Haftbefehlen gegen deutsche Steuerfahnder

Lutz Goebel: Die Schweizer Behörden haben richtig gehandelt. Ein Staat darf sich nicht über seine eigenen Gesetze stellen

(NL/1109589359) Berlin, denn 03.04.2012 Der Präsident von DIE FAMILIENUNTERNEHMER ASU, Lutz Goebel, befürwortet das Vorgehen der Schweizer Behörden im Fall des Steuerstreits: Die Schweizer Behörden haben völlig richtig gehandelt, ein Staat kann nicht kriminell werden, um Kriminalität aufzudecken. Wenn eine Landesregierung zum Hehler wird und für Datenschutz-Verbrechen anderer bezahlt, dann leben wir in keinem Rechtsstaat mehr.

Der Verbandschef betont, dass Steuern zu zahlen eine Frage des Anstandes sei: Wer seine Steuern nicht zahlen will, sollte ganz auswandern. Allerdings gilt auch: Nicht jeder, der Geld in der Schweiz angelegt hat, ist ein Steuerhinterzieher.

Deutschland beuge das Recht. Eine Regierung oder gar politische Parteien dürften nicht willkürlich entscheiden, ob sie sich an Recht und Gesetz halten wollen, denn das Recht stehe auch über dem Staat, so Goebel weiter.

Die Schweizer Vorfälle sind ein Beispiel für staatliche Arroganz. Deutschland kann seine eigenen rechtstaatlichen Grundsätze nicht einfach im Ausland mit Füssen treten. Auch bei der Verletzung der Maastricht-Kriterien setzte sich eine deutsche Regierung über die eigenen Gesetze hinweg, so Verbandspräsident Lutz Goebel. Weiter Informationen auf http://www.familienunternehmer.eu

DIE FAMILIENUNTERNEHMER (ehemals Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer ASU) folgen als die politische Interessenvertretung für mehr als 180.000 Familienunternehmer den Werten Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung. Die Familienunternehmer in Deutschland beschäftigen in allen Branchen rund 8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften jährlich einen Umsatz in Höhe von 1.700 Milliarden Euro.
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