Pferdeversicherung: Schadensfälle machen die Notwendigkeit deutlich

Für Schäden rund um das Kapitel Pferd ist die Pferdeversicherung der beste Schutz: Sie prüft die Schadensersatzansprüche und reguliert diese. Wenn die Ansprüche unberechtigt sind, wehrt die Pferdeversicherung diese auch notfalls vor Gericht und auf eigene Kosten ab.
Pferdeversicherung: Schadensfälle machen die Notwendigkeit deutlich

Als Halter von Pferden muss man immer mit Schäden rechnen, vor allem weil sich Pferde, anders als Haustiere wie Hunde oder Katzen, nicht dauerhaft beaufsichtigen lassen. Häufig ist es in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass Pferde aus ihrem gewohnten Terrain ausgebrochen sind und durch diese Ausflüge für erhebliche Schäden gesorgt haben. Zu einer guten Pferdeversicherung gehört neben der Absicherung von Personen- und Sachschäden auch der Schutz bei Vermögensschäden. Denn diese sind keine Seltenheit, wenn Pferde ihr Heil in der Flucht suchen.

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In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Pressemeldungen gekommen, die den Ausbruch von Pferden und das damit verbundene Chaos zum Inhalt hatten. Erst in der vergangenen Woche wurde eine Strecke der Deutschen Bahn AG lahmgelegt, nachdem ein Pferd mit der Lokomotive eines Intercitys kollidiert ist. Die Folgekosten sind in der Regel sehr hoch, da mit hohem Aufwand der Personen- und Güterverkehr wegen der Sperrung Aufrecht erhalten werden musste.

In der Regel werden in der Pferdeversicherung die Deckungssummen für Vermögensschäden in der gleichen Höhe angesetzt wie Personen- und Sachschäden. Je nach Tarif und Gesellschaft variieren diese Summen zwischen 3 Mio. und 15 Mio. Euro. Und dass ist auch nicht zu wenig, wenn man bedenkt, dass durch Pferde auch Personen zu Schaden kommen können, im schlimmsten Fall mit dauerhaften körperlichen Schäden. Dann kommen natürlich massive Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf den Pferdehalter zu.

Durch einen Unfall mit einem entlaufenden Pferd ist im Sommer des vergangenen Jahres ein Autofahrer getötet worden. Nun muss sich das Amtsgericht auseinandersetzen. Der 29-jährigen Pferdehalterin wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Ihr wird vorgeworfen, dass die angemietete Pferdekoppel nicht ordnungsgemäß gewartet war und dadurch der Ausbruch des Pferdes begünstigt wurde. Bei dem Unfall wurde ein Familienvater vor den Augen seiner im Auto befindlichen Familie getötet, als beim Aufprall des Pferdes der Kopf abriss und den Fahrer erschlug. Das Urteil wird in Kürze erwartet. Jetzt kommt es darauf an, ob die Halterin über eine Pferdeversicherung verfügt. Denn die Ansprüche der geschädigten Familie dürften sehr hoch ausfallen, da der Ernährer der Familie auf so tragische Weise ums Leben gekommen ist.

Solche Fälle, auch wenn sie eher selten auftreten, dokumentieren aber, wie notwendig die Pferdeversicherung für jeden Pferdehalter ist. Denn ein solcher Unfall kann nie ausgeschlossen werden. Die Pferdeversicherung schützt nicht nur die eigene finanzielle Existenz, wenn es um die Befriedigung von Schadensersatzforderungen geht. Auch muss man an die Opfer denken, die sonst jahrelang auf ihren Forderungen sitzen bleiben, weil beim Pferdehalter nichts zu holen ist. Und es ist wirklich tragisch, wenn zum Tod oder einer schweren Verletzung eines Menschen auch noch existenzielle Sorgen auftreten, nach einem Unfall ändert sich das ganze Leben. Deshalb: Besser geschützt mit der Pferdeversicherung – für beide Seiten.

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