ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab Januar 2025 – Teil 3
Mindestlöhne steigen erneut
Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG Experten zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro.… mehr “ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel – Teil 3”