Gar nicht so einfach: REACH-Verordnung Grundlagen und Handlungsansatz

HDT-Workshop erklärt die wesentlichen Bestandteile der REACH-Verordnung und mögliche Handlungsansätze

Gar nicht so einfach: REACH-Verordnung  Grundlagen und Handlungsansatz

(NL/7288171283) HDT-Workshop „REACH-Verordnung Grundlagen und Handlungsansatz“ am 3. Juni 2014 in Essen erklärt die wesentlichen Bestandteile der REACH-Verordnung und mögliche Handlungsansätze

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren und verwenden, sind betroffen. Fast alle Branchen und sogar Einzelhandelsbetriebe müssen sich zumindest einer von mehreren der von REACH geforderten Verpflichtungen stellen.
Den Unternehmen überträgt REACH mehr Verantwortung für die Produktsicherheit, so dass Hersteller, Importeure und Händler beispielsweise prüfen müssen,
* ob eigene Registrierungspflichten zu erfüllen sind, wenn Stoffe im Unternehmen selbst hergestellt oder Stoffe bzw. Gemische importiert werden,
* ob bei den zur Herstellung von Gemischen und Erzeugnissen eingekauften Stoffen alle REACH-Verpflichtungen durch die Lieferanten erfüllt werden,
* ob Notifizierungs- oder Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe (engl. SVHC = substance of very high concern) erfüllt werden müssen, falls diese Stoffe in den Produkten des Unternehmens enthalten sind,
* ob für die in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische die nach REACH zu gestaltenden Sicherheitsdatenblätter mit oder ohne Anhang erstellt werden müssen,
* ob die für die eingekauften Stoffe vorgesehenen Verwendungen hinsichtlich der Expositionsszenarien im Anhang der mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter weiterhin angewendet werden dürfen.
Im eintägigen Seminar REACH-Verordnung Grundlagen und Handlungsansatz am 3. Juni 2014 in Essen werden den Teilnehmern die wesentlichen Bestandteile der REACH-Verordnung und mögliche Handlungsansätze wie folgt vermittelt:
* Europäisches und nationales Chemikalienrecht
* REACH-Verordnung:
➢ Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
➢ REACH-Akteure und deren Pflichten
➢ Datenanforderungen und Datentransfer
➢ Registrierung, Notifizierung und Information
➢ SIEF Aktivität und Datenteilung
* SVHC-Stoffe:
➢ Ermittlung und Analytik
➢ Datenmanagement und Teststrategie
* Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Expositionsszenarien:
➢ Erstellung von SDB mit und ohne Anhang
➢ Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS
➢ Umsetzung von Risikomaßnahmen
* Lieferkette:
➢ Informationspflichten der REACH-Akteure
➢ Kommunikation mit Lieferanten und Kunden

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, eMail: information@hdt-essen.de bzw. direkt hier:
http://www.gefahrstoffe.eu/gefahrstoffrecht.html

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In Inhouse-Seminaren schneiden wir die Themen unseres Angebotes optimal auf die Bedürfnisse der Unternehmen zu und stimmen Termin, Dauer und Seminarort mit unseren Auftraggebern ab. Die Unternehmen können seit neuestem auch Seminare nach Maß buchen. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch die Inhalte selbst genau auf die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter ausgerichtet werden.

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