„Flagge zeigen zur EM“ – Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Welche Deko ist erlaubt auf dem Balkon, am Auto und am Arbeitsplatz?

"Flagge zeigen zur EM" - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Flaggen und Fahnen (Bildquelle: ERGO Group)

Noch knapp einen Monat: Dann endlich ertönt der Anpfiff zur Europameisterschaft in Frankreich. Wenn die besten Fußballmannschaften Europas ab dem 10. Juni 2016 um den Titel kämpfen, fiebern auch in Deutschland die Fans mit. Viele wollen ihre Begeisterung mit Wimpeln und Fahnen zum Ausdruck bringen. Ob Mieter diese am Balkon anbringen dürfen, was rund um die Beflaggung des Autos gilt und ob Fußballfans auch ihren Arbeitsplatz mit Fahnen und Deko der Lieblingsmannschaft schmücken dürfen, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Schwarz-Rot-Gold neben Grün-Weiß-Rot

Viele Fußball-Fans, die nicht selber nach Frankreich reisen können, wollen ihre Mannschaft zumindest optisch mit Fahnen oder Flaggen unterstützen. Da hängen dann oft die Nationalfarben verschiedenster europäischer Teams einträchtig Balkon an Balkon. Doch egal welche Nationalflagge weht: „Sie darf die Wohnungsnachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen, beispielsweise durch Übergröße. Der Nachbar sollte schon noch seine Aussicht genießen können“, so Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), und ergänzt: „Auch die Rechte des Vermieters dürfen nicht verletzt werden. Das heißt: Wenn Fußball-Fans an der Balkonaußenwand oder an der Hausfassade Halterungen für Fahnen montieren wollen, benötigen sie das Einverständnis des Vermieters. Bohrt der Mieter beispielsweise Löcher in die Hauswände, kann das eine Beschädigung des Mauerwerks bedeuten und die Optik des Hauses beeinträchtigen. Das muss der Vermieter nicht hinnehmen. Dann kann er von seinem fußballbegeisterten Mieter verlangen, die Fahne und die Halterung wieder zu entfernen und mögliche Reparaturkosten zu tragen. Außerdem sollte der Mieter bedenken, dass bei einem heftigen Wind oder Sturm die Fahne vom Balkon stürzen und einen Passanten verletzen kann. In diesem Fall muss der Fahnen-Besitzer damit rechnen, für Schäden zu haften. Daher empfiehlt die D.A.S. Expertin, die Fahnen nur im Innenbereich des Balkons, mit sturmsicherer Befestigung und ohne Beschädigung des Mauerwerks anzubringen.

Patriotisch unterwegs

Fußballbegeisterte Autofahrer klemmen während eines Turniers oft Fähnchen in ihre Autofenster. Das erlaubt auch die Polizei, aber: „Die Fahnen dürfen weder die Verkehrstauglichkeit noch die freie Rundumsicht des Fahrers und schon gar nicht die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen“, warnt die Expertin der D.A.S. und verweist auf Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Vollgeklebte Fenster, eine Flagge vor der Heckscheibe oder allzu gewagte Fahnenkonstruktionen außerhalb des Autoinnenbereichs sind somit tabu. Zudem sollten Autofahrer beim Kauf der Fähnchen die Produktbeschreibung genau lesen. Denn nicht jeder Fan-Artikel ist uneingeschränkt verkehrstauglich: So sind die meisten Fahnen zum Anklemmen ans Auto nur für bestimmte Höchstgeschwindigkeiten zugelassen. Vor Autobahnfahrten und auf längeren Strecken sollten Autofahrer sie daher unbedingt abmontieren. Löst sich beispielsweise die Plastikhalterung einer Autofahne bei voller Fahrt auf der Autobahn, verursachen die herumfliegenden Bruchstücke schnell Schäden an anderen Fahrzeugen und können sogar zu Unfällen führen. Ein weiterer wichtiger Hinweis der D.A.S. Juristin: „Autofahrer sollten die im Fenster eingeklemmten Fahnen beim Parken immer entfernen. Ansonsten schließen die Fenster nicht mehr vollständig. Langfinger haben dann ein leichtes Spiel.“ Kommt es zu einem Einbruch oder zum Diebstahl des Autos, kann das unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden und den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Es empfiehlt sich zudem, keine großen Fahnen an einer Stange aus dem Autofenster zu halten – denn hier ist die Gefahr sehr groß, andere zu schädigen.

Fan-Meile im Büro?

Girlanden in den Landesfarben um den Bildschirmrand oder ein kleines Fähnchen auf dem Schreibtisch: Wer auch am Arbeitsplatz seine Fußballleidenschaft ausleben möchte, sollte zunächst den Chef fragen. „Rechtliche Regelungen zur Gestaltung des Schreibtischs gibt es zwar nicht“, weiß Michaela Rassat. „Allerdings sind Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen zu beachten – überdimensionale Deko darf keine Fluchtwege versperren. Und: Vorgesetzte können ihren Mitarbeitern im Rahmen ihres Hausrechts bestimmte Vorgaben machen. Vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer den Schreibtisch zum Kundenkontakt nutzt. Denn trotz persönlicher Note sollte die Arbeitsstätte einen professionellen Eindruck vermitteln. Ebenso wichtig sind die Kollegen: Fühlen sie sich von der Fußball-Deko gestört, teilen sie die Begeisterung oder besteht die Gefahr, dass Rivalitäten vom Fußballplatz plötzlich im Büro landen? Hier hilft wie überall: Miteinander reden und gegebenenfalls Rücksicht nehmen. Dann können Fußball-Fans mit Nachbarn, unterwegs und am Arbeitsplatz die Zeit bis zum Finale am 10. Juli genießen.
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