Erneuerbaren-Energien-Gesetze in West- und Südosteuropa im Vergleich

Etablierte Märkte und chancenreiche Newcomer

Erneuerbaren-Energien-Gesetze in West- und Südosteuropa im Vergleich

(NL/1337834009) Hamburg, 24. Juli. Europa setzt auf Erneuerbare Energien. Bis zum Jahr 2020 müssen die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) entlang individueller Zielvorgaben den Anteil regenerativer Energien massiv ausbauen. Im vergangenen Jahr haben diese weiter an Bedeutung gewonnen. Nach Angaben der European Wind Association stieg 2011 der Zubau an Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen auf 32 Gigawatt (GW). Somit entfielen über 71 Prozent der brutto zugebauten Kraftwerksleistung auf Erneuerbare Energien. Ihr Anteil an der installierten Gesamtenergiekapazität legte 2011 auf 31 Prozent zu. Doch auch außerhalb der EU gibt es eine Reihe von Anrainerstaaten, die den Ausbau regenerativer Energien mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen forcieren. Hierzu zählen die Türkei und Serbien. Während die Türkei früh mit der Förderung begann, intensiviert Serbien erst seit kurzem den Ausbau. In beiden Staaten ist analog zu den etablierten Märkten in Westeuropa ein Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wesentlicher Treiber für diese Entwicklung.

Deutsches EEG als Erfolgsmodell
Deutschland war das erste Land Europas, das die Förderung Erneuerbarer Energien gesetzlich regelte: Am 1. April 2000 löste das EEG das bis dato geltende Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) ab. Hinter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland steckt eine wahre Erfolgsgeschichte es hat maßgeblich zum schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien beigetragen und ist zur Umsetzung der Energiewende unverzichtbar, erläutert Axel Stiehler, Geschäftsführer bei Aquila Capital. Eckpfeiler des Gesetzes ist die hohe Investitionssicherheit: Jede Kilowattstunde Strom, die über Erneuerbaren-Energien-Anlagen erzeugt wird, muss abgenommen werden. Betreiber erhalten eine staatlich garantierte Vergütung für ihren Strom, die je nach Art und Größe der produzierenden Anlage unterschiedlich hoch ist.

Exportschlager EEG
Inzwischen hat eine Vielzahl von Staaten darunter die Mehrzahl der EU-Mitgliedsländer das deutsche EEG als Vorbild für die Gestaltung eigener Förderprogramme herangezogen. In Frankreich erfolgte im Jahr 2001 erstmals die Einführung eines Einspeisevergütungssystems, das seitdem mehrfach modifiziert wurde, so Stiehler. Weitere Länder folgten: Spanien mit der Verabschiedung des Real Decreto im März 2004, die Türkei mit dem YEK (Yenilenebilir Enerji Kanunuzur) und Italien mit dem Conto Energia ein Jahr später. Seit 2010 existiert auch in Serbien ein Einspeisetarifgesetz für Strom aus Erneuerbaren Energien. Zudem hat das serbische Parlament im Juli 2011 ein neues Energiegesetz verabschiedet, das u.a. den Energiemarkt weiter dereguliert und Genehmigungsverfahren beschleunigt.

Unterschiedliche Finanzierungsmodelle
Die jeweilige Ausgestaltung der Erneuerbaren-Energien-Gesetze hat entscheidenden Einfluss auf die Auswahl geeigneter Zielinvestments. Wesentliche Kerngrößen für Investoren ist die Planungssicherheit, die sich durch die Verlässlichkeit der garantierten Einspeisetarife ergibt. In Deutschland, Frankreich, Italien und der Türkei basiert die Förderung Erneuerbarer Energien auf einer Umlage. Mehrkosten werden auf alle Stromverbraucher verteilt und belasten dadurch nicht den Staatshaushalt. Politisch gesehen entfällt mit der Umlagefinanzierung jegliche Motivation, zugesicherte Einspeisetarife nachträglich zu reduzieren, da die Förderung nicht aus Steuereinnahmen erfolgt, erklärt Stiehler. In Serbien und Spanien hingegen wird der Ausbau Erneuerbarer Energien staatlich bezuschusst bzw. subventioniert. Dieses Modell beinhaltet Risiken. Im Falle einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation des Landes droht die Kürzung von Subventionen und somit auch der Vergütungssätze. In Spanien war dies bereits der Fall. Aufgrund der hohen Staatsverschuldung wurden die Einspeisevergütungen sogar rückwirkend massiv gekürzt, berichtet Stiehler.

In Deutschland, Frankreich und Italien sind die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vergütungssätze für 20 Jahre und in der Türkei für 10 Jahre garantiert. Nachträgliche Änderungen sind innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich. Aufgrund der Verlässlichkeit der Einspeisetarife in Deutschland, Frankreich, Italien und der Türkei herrscht dort für Investoren hohe Planungssicherheit, so Stiehler. Serbien muss differenzierter betrachtet werden. Zwar sind auch dort die Vergütungssätze für 12 Jahre garantiert, Unsicherheit besteht jedoch aufgrund des mit Spanien vergleichbaren Finanzierungsmodells.

Zusätzliche Anreize in Serbien und der Türkei
Neben den Einspeisevergütungen setzen Serbien und die Türkei für den Ausbau Erneuerbarer Energien weitere Impulse. Dazu zählt bspw. der zollfreie Import von Anlagen, die für die Erzeugung regenerativer Energien verwendet werden. Hinzu kommen eine Reihe steuerlicher Vergünstigungen sowie finanzielle Entlastungen und Importerleichterungen für Unternehmen, die Strom aus Erneuerbaren Energiequellen beziehen. Die Türkei bietet die Möglichkeit einer Bonusvergütung. Neben der Grundvergütung erhalten Betreiber demnach fünf Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage eine zusätzliche Vergütung für Anlagenkomponenten Made in Turkey als sogenannte Local-Content-Förderung, erläutert Stiehler. Diese zusätzlichen Anreize unterstreichen die großen Anstrengungen, die in nicht EU-Ländern unternommen werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien spürbar voranzutreiben.

In Punkto Einspeisevergütung erfüllen die Türkei und Serbien bereits gegenwärtig westeuropäische Standards. Das geltende EEG bietet in der Türkei und in Serbien analog zu Deutschland, Frankreich und Italien einen definierten Rahmen, so Stiehler. Bei der Planungssicherheit besteht jedoch in Serbien Nachbesserungsbedarf. Verlässliche Bedingungen wie in Deutschland, Frankreich, Italien und der Türkei sind sowohl für Investoren als auch Initiatoren von Fonds im Bereich Erneuerbarer Energien unerlässlich und somit ein entscheidender Standortvorteil, schließt Stiehler ab.

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