Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) warnt vor kostspieligem Flirten im Internet.

In der Flirtfalle: Außer Spesen nichts gewesen …
Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) warnt vor kostspieligem Flirten im Internet.

Erfurt, 13. März 2012. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt warnt aus aktuellem Anlass vor teuren „Flirtcafés“ im Internet. Wer sich bei den Anbietern einloggt und seine Kontodaten hinterlegt, bekommt oftmals keine Flirtpartner, aber ständige Abbuchungen präsentiert.

„Dass das Flirten via Internet oft nicht viel bringt, dafür aber hohe Kosten verursacht, ist nichts Neues“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. „Neu aber ist, dass sich immer mehr schwarze Schafe dieser Branche auf Seiten wie Facebook und Twitter tummeln und somit eine gewisse Seriosität vorgaukeln.“ In der Tat. Wer unbeschwert mit seinen Freunden im Social Network mehr oder weniger sinnvolle Konversation betreibt, wird immer öfter über die so genannten „gesponserten“ Seiten auf fragwürdige Flirtcafés, Singelchats oder Datingportale aufmerksam gemacht. Die Versuchung, gerade für Singles, ist groß, sich dort anzumelden, um zu sehen, was denn so gehe. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Wir werden zurzeit oft mit Beschwerden von Verbrauchern konfrontiert. Die Masche ist immer die Gleiche: Nach dem Einloggen werden verschiedene Daten des Users abgefragt, unter anderem auch die Kontonummer.“ Und spätestens jetzt, so die DVS-Geschäftsführerin, solle man stutzig werden.

Onlineverträge können oft nur sehr umständlich gekündigt werden.

Beispielhaft sei hier der Fall eines Mannes dargelegt, der über Facebook auf ein Flirtcafé aufmerksam wurde. Wie er dem DVS schilderte, habe er auch seine Bankdaten eingegeben. Diesen Fehler hat der Mann gleich eingesehen und versucht diesen Onlinevertrag via Mail zu kündigen. Trotzdem wurde immer wieder Geld von seinem Konto abgebucht, auch der Widerruf der Kontovollmacht brachte nichts. „Abzockerflirt“- und Datingportale gibt es wie Sand am Meer und deren Vorgehensweise ähnelt sich sehr. Zunächst werden Menschen mit einem zeitlich begrenzten Gratisabonnement gelockt. Dieses verlängert sich aber automatisch, wenn man nicht schriftlich kündigt. Und diese ausschließliche schriftliche Kündigung ist in den AGB versteckt, die bedauerlicherweise selten jemand komplett liest.

Unberechtigte Forderungen sollten ignoriert werden.

„Solange kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, kann man die teils sehr frechen Drohungen dieser Firmen ignorieren“, sagt die DVS Geschäftsführerin Lunderstedt-Georgi. Viele Menschen halten den Druck nicht aus und bezahlen irgendwann. Das muss man aber nicht, auch wenn beauftragte Inkassounternehmen manchmal jahrelang versuchen, Beiträge mit Zinsen und hohen Mahngebühren einzutreiben. „Soweit ich weiß“, ergänzt Claudia Lunderstedt-Georgi, „gab es bis dato noch keinen Fall, in dem ein dubioses Flirtportal tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat und gegen seinen Kunden erfolgreich geklagt hat.“

Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen interessanten Tipps und Warnungen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) unter: www.dvs-ev.net

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