Auch in der Corona-Krise – Bußgelder für Hundehaufen

ARAG Experten informieren Hundehalter über Fallstricke beim Gassigehen

Hunde geben dem Alltag Struktur, denn ihre Welt dreht sich trotz Coronavirus weiter. Wohl dem, der in diesen Zeiten einen Hund hat, um den er sich kümmern darf. Und wer (noch) kein Hundebesitzer ist, kann ja vielleicht mit dem Pfiffi von der älteren Dame nebenan eine Gassirunde drehen – davon profitieren alle Seiten. Doch besonders in angespannten Zeiten sind Sauberkeit und Rücksichtnahme unerlässlich. Darum sollten Sie beim Gassigehen ein Utensil auf keinen Fall vergessen! Im Norden heißt es ‚Schietbüdel‘, in anderen Regionen auch vornehmer Gassi- oder Hundekotbeutel. Doch der Inhalt der kleinen Plastiktüten ist überall gleich. Und wer sie benutzt, ist gut beraten, denn Ignoranz kann in manchen Gemeinden recht teuer werden. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen.

Hundekot im Bußgeldkatalog

Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland anfallen, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Dort ist meist genau geregelt, wie hoch das Bußgeld für nicht entfernte Hundehaufen in den einzelnen Städten ist. Während Herrchen und Frauchen in Nürnberg beispielsweise 35 Euro zahlen müssen, greifen Düsseldorfs Bewohner mit 75 Euro schon tiefer in die Tasche. Für die Hinterlassenschaften auf Spielplätzen werden sogar bis zu 150 Euro fällig. Noch teurer wird es in Frankfurt: Dort werden bis zu 90 Euro und auf Spielplätzen sogar 180 Euro fällig. Gar keinen Spaß versteht die Hauptstadt inzwischen bei dem Thema: Hier können Bußgelder bis zu 300 Euro verhängt werden.

Die aktuellen Bußgelder

Mit welchen Bußgeldern für das ordnungswidrige Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen in den einzelnen Bundesländern gerechnet werden muss, haben ARAG Experten hier zusammengetragen:

Baden-Württemberg: bis 250 EUR

Bayern: bis 350 EUR

Berlin: bis 300 EUR

Brandenburg: bis 500 EUR

Bremen: bis 500 EUR

Hamburg: bis 200 EUR

Hessen: bis 180 EUR

Mecklenburg-Vorpommern: bis 1.000 EUR

Niedersachsen: bis 100 EUR

Nordrhein-Westfalen: bis 150 EUR

Rheinland-Pfalz: bis 55 EUR

Saarland: bis 40 EUR

Sachsen: bis 1.000 EUR

Sachsen-Anhalt: bis 100 EUR

Schleswig-Holstein: bis 20 EUR

Thüringen: bis 20 EUR

Natürlich dient der Bußgeldkatalog nur als Richtwert. Nach Auskunft der ARAG Experten darf jede Gemeinde über die Höhe der Strafe selbst bestimmen, wobei je nach Bundesland unterschiedliche Höchstwerte für Ordnungswidrigkeiten gelten.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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