Sommer- und Brutzelspass: Wann wird die Grillparty ein Versicherungsfall?

Sommer- und Brutzelspass: Wann wird die Grillparty ein Versicherungsfall?

Klaus-Dieter Spauszus

Düsseldorf, 26.06.2012 – Grillen gehört in den Sommermonaten zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen in Deutschland. Leider steigt mit der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. auch die Unfallgefahr: Durch Unachtsamkeiten und leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer kommt es jährlich zu rund 4.000 schweren Grillunfällen in Deutschland, mehr als 500 davon mit schwersten Verbrennungen.

Die häufigste Ursache sind laut Brandexperten Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von bis zu 1.800 Grad Celsius entstehen. Daher sollten nur ungefährliche Grillanzünder (zum Beispiel Anzündwürfel) verwendet werden.

Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu unvorhergesehen Schäden kommt, helfen eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung, um finanziell abgesichert zu sein. „Da Grillen ein privates Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf“, informiert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Damit bei bleibenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall finanzielle Hilfe sichergestellt ist, sollte eine private Unfallversicherung vorhanden sein.“ Geeignete Vorsichtsmaßnahmen und einen sachkundigen Umgang mit dem Grill können aber die Versicherungen ihren Kunden nicht abnehmen. „War bei einem Grillunfall etwa Alkohol im Spiel, kann die private Unfallversicherung auch die Zahlungen verweigern bzw. der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Leistungen erhält.“

Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht beim Grillen auch die Gefahr, umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld, einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfall und schlimmstenfalls bei Dauerfolgen eine lebenslange Rente verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor weiteren finanziellen Verpflichtungen. „Auch für Sachschäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, wenn beispielsweise nicht nur der Grill, sondern auch Nachbars Veranda in Flammen steht, kommt die private Haftpflichtversicherung auf“, betont Spauszus.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union.

Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK und berät als Geschäftsführer der Alte Leipziger – Hallesche Generalagentur Spauszus seit 1983 Kunden aus Düsseldorf und der Region in allen privaten und gewerblichen Versicherungsfragen.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

Kontakt:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Werstener Dorfstraße 85
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