„Silvesterkracher aus dem Ausland“ – Verbraucherfrage der Woche der ERV

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Mathias Z. aus Freising:
Ein Freund von mir reist jedes Jahr nach Osteuropa und bringt von dort Silvesterraketen mit, denn sie sind dort billiger. Aber sind diese Raketen und Böller in Deutschland überhaupt erlaubt?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:
Generell gilt: Nur Feuerwerkskörper mit dem Prüfsiegel „BAM“ der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einem CE-Zeichen dürfen nach Deutschland eingeführt werden. Sie finden das Zulassungszeichen auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper selbst. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne eines dieser Zulassungszeichen ist gemäß dem Sprengstoffgesetz verboten. Denn nicht genehmigte Böller entzünden sich oft schneller und können zu gefährlichen Verletzungen führen. Der Zoll beschlagnahmt Raketen ohne Zulassung. Zudem muss derjenige, der die Feuerwerkskörper mitbringt, mit einem Strafverfahren rechnen. Auf den Webseiten des Zolls (www.zoll.de) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (www.bam.de) können Sie überprüfen, ob ein Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen ist.
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Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie unter www.erv.de.

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Über die ERV
Die ERV, Experte für Reiseversicherungen, überzeugt durch ihre Kundenorientierung, einen hohen Qualitätsanspruch und ein erstklassiges Serviceangebot. Seit über 100 Jahren prägt die ERV die Geschichte des Reiseschutzes. Als einer der führenden Reiseversicherer weltweit ist die ERV in über 20 Ländern vertreten. Sie ist Marktführer in verschiedenen europäischen Kernmärkten, darunter auch ihrem deutschen Heimatmarkt. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
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