„Recht im Restaurant“ – Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Was dürfen Gäste im Lokal und was nicht? Drei klassische Irrtümer

"Recht im Restaurant" - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Garderobe im Restaurant (Bildquelle: ERGO Group)

Wie um viele Bereiche des Alltags ranken sich auch um den Restaurantbesuch zahlreiche Geschichten und Irrtümer: Kommt der Kellner nicht rechtzeitig mit der Rechnung, darf der Gast ohne zu bezahlen das Lokal verlassen – oder? Der Letzte eines fröhlichen Beisammenseins zahlt auch die Zeche – wirklich? Ist der Mantel von der Restaurant-Garderobe verschwunden, haftet der Wirt nicht für den Verlust – stimmt das? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), unterzieht einige landläufige Ansichten einem Realitäts-Check.

Irrtum 1: Der Letzte zahlt die Zeche – stimmt das?

Wenn mehrere Leute zusammen etwas essen und trinken gehen, kann es bei der Bezahlung manchmal schwierig werden. Denn gerade bei einem feucht-fröhlichen Abend vergessen die Teilnehmer schon mal, das eine oder andere Getränk zu bezahlen. Der Volksmund sagt, der Letzte zahlt die Zeche. „Rechtlich ist dem aber nicht so“, beruhigt Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice. „Der letzte Gast muss nur die Speisen und Getränke bezahlen, die er tatsächlich bestellt und konsumiert hat.“ Hat vorher ein anderer Gast vergessen, seinen Wein oder sein Wasser zu bezahlen, bleiben die Kosten beim Wirt. Den rechtlichen Hintergrund erläutert die D.A.S. Juristin: „Bei der Bestellung schließt der Wirt mit jedem einzelnen Gast einen eigenen Bewirtungsvertrag. Deshalb kann er auch nur von diesem die Bezahlung verlangen.“ Dies gilt zumindest dann, wenn jeder für sich bestellt hat.

Irrtum 2: Kommt die Rechnung nicht, kann der Gast das Lokal verlassen

Das Essen war hervorragend, der Service perfekt, jetzt möchte der Gast bezahlen – doch leider lässt sich der Kellner schon seit einer halben Stunde nicht mehr blicken. Wie lange soll der Gast noch warten? „Leider gibt es keine festen Regeln für die Wartezeit, allerdings sehen viele Juristen eine Dauer von 30 Minuten als zumutbar an“, sagt die Juristin der D.A.S. „Anschließend einfach das Lokal zu verlassen, ist aber keine gute Idee. Denn dann setzt sich der Gast dem Verdacht aus, von Anfang an einen Abgang ohne Bezahlung geplant zu haben – und das wäre ein strafbarer Betrug.“ Daher gilt: Bringt die Bedienung auch nach mehreren Aufforderungen und längerer Zeit die Rechnung nicht, darf der Gast sich auf den Heimweg machen. Allerdings muss er zuvor Name und Anschrift hinterlassen, damit ihm der Gastwirt die Rechnung zuschicken kann – sonst riskiert er eine Strafanzeige. Und diese Rechnung muss er natürlich begleichen. Einfacher ist es, im Restaurant direkt auf Kellner oder Wirt zuzugehen und vor Ort zu bezahlen.

Irrtum 3: „Für Garderobe wird nicht gehaftet“

„Wenn das Lokal über eine zentrale Garderobe verfügt, bei der die Gäste beispielsweise wie im Theater schon am Eingang ihren Mantel abgeben und womöglich noch einen kleinen Obulus dafür bezahlen, entsteht rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag“, erläutert Michaela Rassat. Hier haftet der Wirt für die abgegebene Bekleidung, weil der Gast keine Möglichkeit hat, selbst ein Auge auf seinen Mantel zu haben. Auch mit dem Schild „Für Garderobe keine Haftung“ kann sich der Wirt dann nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Haftung umfasst neben den Kleidungsstücken selbst auch deren Inhalt, wie Geldbeutel, Schals oder Schlüssel. Anders sieht es bei einer Garderobe aus, die der Gast während seines Aufenthalts ständig im Blick hat: „Hier ist es Sache des Gastes, auf sein Eigentum zu achten – und der Gastwirt haftet nicht“, so die D.A.S. Expertin. Das gilt auch dann, wenn der Kellner dem Gast den Mantel abgenommen und an der Garderobe ein paar Meter entfernt in Sichtweite des Gastes aufgehängt hat. Denn dabei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Gefälligkeitshandlung, die keinerlei Übernahme der Haftung für den Lokalbesitzer bedeutet (BGH, Az. VIII ZR 33/79). Auch ohne Warnschild haftet der Wirt in diesem Fall nicht.
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