Hilfe in Haus und Garten – Bei Handwerkerrechnungen unbedingt Formvorschriften beachten

Essen, 19. Juli 2011***** Der Rechnungshof fordert die Abschaffung des Steuerabzugsbetrages für Handwerkerleistungen. Die Steuervergünstigungen für Handwerkerleistungen, die 4 Mrd. EUR im Jahr kosten, verfehlen ihr Ziel, nämlich die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Beschaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen durch private Haushalte. Tatsächlich, so der Rechnungshof, werde dieser Steuerabzugsbetrag überwiegend für Leistungen gewährt, die der Steuerpflichtige ohnehin legal in Anspruch nehmen würde: Schornsteinfeger, Heizungs- und Aufzugswartung sowie Hausmeister- und Reinigungsdienste. Vor diesem Hintergrund rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, dringend:

„Es ist damit zu rechnen, dass der Finanzbeamte die erforderlichen Belege in jedem Fall vorgelegt bekommen möchte und ganz genau prüfen wird. Damit der Beamte die Förderung für begünstigte Arbeiten nicht verweigern kann, ist genauestens darauf zu achten, dass die notwendigen Nachweise vorliegen. Das sind im Einzelnen: Eine Rechnung, in der die begünstigten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt vom nicht begünstigten Material ausgewiesen sind, sowie ein Beleg, dass das Entgelt auf ein Konto des Empfängers eingezahlt wurde. Das kann z.B. ein Überweisungsträger in Verbindung mit dem dazugehörigen Kontoauszug sein, ein abgestempelter Überweisungsträger allein ist nicht ausreichend“.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
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