Firmengründung in England So einfach geht es

Die deutsche Bürokratie muss bei einer Firmengründung keine existenzielle Rolle mehr spielen.

Firmengründung in England  So einfach geht es

(NL/7029019207) Es muss nicht immer eine GmbH gegründet werden, damit ein Erfolg erzielt werden kann. Ambassador Europe Ltd zeigt einen ganz anderen Weg.

(adp Presseagentur) Nicht nur in Deutschland kann die Gründung einer Firma realisiert werden. Auch in England ist dies möglich. Und die Limited ist nicht nur das Gegenstück zu einer deutschen GmbH, sondern lässt sich auch noch innerhalb von wenigen Stunden gründen. Dem geschäftlichen Start steht dann nichts mehr im Weg. Die Kanzlei Ambassador Europe Ltd mit Sitz in England bietet diesen Service schon seit vielen Jahren an. Ein klarer Vorteil der Gründung einer Limited ist der nichtvorhandene Papierkram. Es müssen keine Unterlagen unterschrieben werden und auch eine Reise nach England oder gar ein dortiger Wohnsitz sind nicht notwendig.

GmbH oder doch schon Limited?
Die Gründung eine GmbH in Deutschland kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Oftmals ist auch der Gang zu einem Notar nicht vermeidbar. Während dieser Zeit ist die Limited in England aber schon längst gegründet und kann auch schon auf dem geschäftlichen Sektor aktiv werden. Warum also weiter kostbare Zeit verlieren? Schließlich hat sich die Limited in den letzten Jahren auch deutschlandweit immer besser etabliert. Kein Wunder, dass sich immer mehr für diese Geschäftsform entscheiden.

Was kann eine Limited, was andere nicht können?
Zuerst einmal ist Limited die verbreitetste Unternehmensform weltweit. Denn auch der Companies Act, die Limited Firmengesetzgebung, ist bereits seit dem Jahre 1844 existent. Großbritannien genießt auf der ganzen Welt ein hohes Ansehen. Dies sollten Unternehmen für ihre Zwecke nutzen. Die vielen Vorteile einer Limited überzeugen auch immer mehr deutsche Unternehmen.

Diese Vorteile können sich sehen lassen:
• Wohnsitz in England ist nicht notwendig
• Schnelle Gründung und Registrierung
• Persönliches Erscheinen in England ist nicht notwendig
• Stammkapitaleinzahlung ist nicht verpflichtend
• Keine persönliche Haftung des Gründers
• Die Möglichkeit eines englischen Bankkontos
• Steuerliche Vorteile für Unternehmer
• Führung und Verwaltung sehr unkompliziert

Die Limited hat aber noch einiges mehr zu bieten. Genau Informationen über die Firmengründung in England können bei Ambassador Europe Ltd erfragt werden.

Limited und GmbH – Ein Vergleich der hinkt?!
Der Gesetzgeber plant eine neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz UG. Diese soll als eine Art Einstiegsvariante der GmbH angesehen werden. Die Voraussetzungen für diese Rechtsform sind zwar gering, aber kann die UG mit der englischen Limited mithalten?
Die Bürokratie wird auch bei dieser Rechtsform nicht ausbleiben. Zudem werden auch schon jetzt die verschiedenen Haftungsfallen von Juristen kritisiert. So sind beispielsweise Sacheinlagen oder auch Gewinnausschüttungen an den Geschäftsführer verboten. Auch das GmbH-Grundkapital von 25.000 Euro muss weiterhin aufgebracht werden. Zudem sind auch weiterhin kleinste Änderungen durch einen Notar zu bestätigen.

Somit ist die deutsche GmbH im Vergleich zu der englischen Limited doch sehr unattraktiv. Unternehmen, die ohne viel Aufwand, aber dafür mit einem schnellen und erfolgreichen Geschäftsstart glänzen wollen, werden sich wohl auch zukünftig für die Limited entscheiden. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.ambassador-europe.eu oder auf
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