Dr. Anemone Bippes: Menschenrechte gelten auch für Frauen!

100 Jahre Frauenwahlrecht – und dennoch wenig Grund zu feiern

Dr. Anemone Bippes: Menschenrechte gelten auch für Frauen!

Frauenwahlrecht, ein Meilenstein in der Geschichte Deutschlands. (Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg)

Gerade wir Deutsche blicken gerne herab auf andere Zivilisationen und Kulturen. Wir kritisieren das Frauenbild in muslimischen Gesellschaften, in Indien oder in Afrika. Dabei vergessen wir, dass Frauen in unserer Gesellschaft noch immer stark benachteiligt sind. „Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird Schritt für Schritt Realität. Es wurde vieles erreicht, vieles fehlt aber nach wie vor. Wir haben keinerlei Anlass, über andere zu urteilen. Nehmen wir die Situation Alleinerziehender, die verlässliche Betreuung, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf überhaupt funktionieren kann, die ungleiche Bezahlung von Mann und Frau, die dazu führt, dass Altersarmut weiblich ist, die Barrieren, die Frauen von Führungspositionen fernhalten. Eine Entwicklung mit großer Signalwirkung finde ich ganz besonders beschämend: Im aktuellen Bundestag ist unter den Abgeordneten ein Frauenanteil von 30 Prozent, von 2013 bis 2017 betrug dieser noch 37 Prozent. Im Landtag von Baden-Württemberg sind nur 24 Prozent der Abgeordneten weiblich. In 25 (von 1101) Gemeinderäten Baden-Württembergs sind Presseberichten zufolge gar keine Frauen vertreten. Es gibt keinen Gemeinderat in Baden-Württemberg, in dem Frauen die Mehrheit der Abgeordneten stellt. Beschämend! Frauen dürfen wählen. War es das aber dann auch schon? Nach hundert Jahren Frauenwahlrecht haben wir noch immer keine auch nur annähernd paritätische Besetzung politischer Ämter“, stellt Dr. Anemone Bippes fest.

Ein Blick in die jüngste Geschichte: Um einen Führerschein zu machen, brauchten die Frauen die Erlaubnis ihres Ehemannes. Nicht zu Zeiten der Erfindung des Autos, sondern in der Bundesrepublik bis zum Jahr 1958. Bis zum selben Zeitpunkt war es dem Ehemann zudem gesetzlich übertragen, den Lohn seiner Frau zu verwalten, sofern diese überhaupt arbeiten ging. Denn eigentlich war sie (gesetzlich!) verpflichtet, den Haushalt zu führen. Bis 1977. Bis dahin brauchte eine Frau auch das Einverständnis ihres Ehemannes, um überhaupt arbeiten zu dürfen. Da war es dann auch nicht relevant, dass das Recht, dass er ihren Arbeitsplatz fristlos kündigen durfte, seit 1958 nicht mehr galt. Frauen durften bis 1962 kein eigenes Bankkonto eröffnen und waren – sofern verheiratet – bis 1969 nicht geschäftsfähig. Nicht irgendwo auf der Welt, sondern im Westen Deutschlands.

Das Frauenwahlrecht ist ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Das Frauenstimmrecht wurde von Akteurinnen verschiedener Flügel der Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts erstritten und erkämpft. Nach langem, zähem Ringen fanden in Deutschland 1919 endlich die ersten Wahlen für alle statt. „Als Historikerin sehe ich die Einführung des Frauenwahlrechts 1919 auch als Folge des politischen Wandels, der sich nach dem Weltkrieg in Deutschland und Österreich vollzog. Etwa dem gestiegenen Einfluss der Sozialdemokraten. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Frauenwahlrecht schon 1891 im Programm der SPD stand“, meint Dr. Anemone Bippes.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau, so Dr. Anemone Bippes weiter, könne nur dann Wirklichkeit werden, wenn wir realisieren, dass „Menschenrechte kein Geschlecht haben“ (Zit. nach Hedwig Dohm). „Es müssen Machtstrukturen auf allen Ebenen aufgebrochen, Barrieren abgebaut werden. Auch im Landtag von Baden-Württemberg. Frauen sind heute auch im Vergleich mit Männern immer besser ausgebildet“, meint Dr. Anemone Bippes. Nach Ergebnissen des Mikrozensus 2017 verfügten 29% der 30 bis 40-jährigen über einen Hochschulabschluss, während der Anteil unter den 60 bis 64-jährigen bei 19% lag. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltbildungstages am 8. September 2018 mitteilt, zeigt sich diese Entwicklung vor allem bei den Frauen. So hatten 30% der 30 bis 34-jährigen Frauen einen Hochschulabschluss. Der Anteil war damit doppelt so hoch wie bei den 60- bis 64-jährigen Frauen (15%). Bei den 30 bis 34-jährigen Männern hatten 27 % einen Hochschulabschluss erworben.

„Wir können es uns nicht erlauben, die Frauen weiterhin von Führungspositionen in Politik und Wirtschaft auszuschließen. Wer Frauen ausschließt, der beraubt sich und unserem Land große Zukunftschancen“, so Dr. Anemone Bippes.

Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

Privater Blog von Dr. Anemone Bippes.

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