„Dog-Sharing: Ein Hund – zwei Herrchen“ – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Tipps für Teilzeit-Hundehalter

"Dog-Sharing: Ein Hund - zwei Herrchen" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Teilzeit-Herrchen beim täglichen Spaziergang mit dem Hund (Bildquelle: ERGO Group)

Hunde zählen zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland: Nach Angaben des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. leben 7,9 Millionen Hunde in insgesamt 16 Prozent aller deutschen Haushalte. Bei einigen Hundeliebhabern scheitert der Wunsch nach Bello & Co. aber an der fehlenden Zeit. Sie können sich nicht gewissenhaft um den Vierbeiner kümmern. Dog-Sharing kann hier eine Lösung sein. Wie und für wen das „Hunde teilen“ funktioniert und was Teilzeit-Hundehalter sonst noch wissen müssen, erklärt Rolf Mertens, Experte für Hundehalter-Haftpflichtversicherungen bei ERGO.

Einen Hund teilen – wie geht das?

Egal ob es um den täglichen Spaziergang, eine Tagesbetreuung oder die Verpflegung bei längerer Abwesenheit geht: Dog-Sharing ist für Tierfreunde geeignet, die alleine nicht ausreichend Zeit für die Betreuung eines Hundes aufbringen können. Das kann zum Beispiel für Hundehalter gelten, die plötzlich neue Arbeitszeiten haben oder nach einem Arbeitsplatzwechsel den Vierbeiner nicht mehr mit ins Büro nehmen dürfen. Ein Hund braucht viel Aufmerksamkeit. Ihn tagsüber für längere Zeit alleine zu lassen, ist nicht artgerecht. Mit Dog-Sharing bekommt der Hund zwei Herrchen oder Frauchen, die sich die Versorgung teilen. So kann zum Beispiel die Hundebesitzerin tagsüber zur Arbeit gehen und das Ersatz-Frauchen übernimmt während dieser Zeit die Pflege. Oder wer nicht mehr so gut zu Fuß ist, findet in einer zweiten Betreuungsperson einen idealen Spaziergehpartner für den Vierbeiner.

Den richtigen Partner finden

Wer sich für Dog-Sharing interessiert, für den ist der Familien- und Freundeskreis meist die erste Anlaufstelle. Interessierte können aber zum Beispiel auch die Nachbarschaft fragen oder Zettel verteilen. Das hat den Vorteil, dass der Hund dann nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird. Hilfreich sind auch Webseiten wie www.stadthunde.de oder www.dogsharing-deutschland.de. „Manche Tierarztpraxen und Hundeschulen vermitteln ebenfalls Dog-Sharing-Partner“, weiß der ERGO Experte.

Vorbereitung auf die neue Situation

Die Wahl des Zweitherrchens sollte gut überlegt sein, damit der Hund sich nicht auf zu viele wechselnde Bezugspersonen einstellen muss. „Eine wichtige Bedingung ist, dass sich die beiden Hundefreunde gut verstehen. Schließlich kümmern sie sich bis zu 15 Jahre um den Vierbeiner – das muss ihnen klar sein“, so Rolf Mertens. Die gemeinsamen Hundehalter sollten vorab einige Dinge klären, etwa: Wo verbringt der Hund wann wieviel Zeit? Wie sind die Regelungen in den Ferien? Was passiert, wenn einem der Dog-Sharer etwas zustößt? Aber auch: In welcher neuen Umgebung wird sich der Hund aufhalten? Wie sind Gesundheitszustand und Impfstatus des Hundes? Was ist sein Lieblingsessen? Welche Abneigungen hat er? Wichtige Voraussetzung: Der Tagesablauf des Hundes sollte trotz des Wechsels Struktur haben, da er sonst nur schwer zur Ruhe kommen kann. Bevor es losgehen kann, ist eine Eingewöhnungszeit sinnvoll. Es empfiehlt sich, öfter gemeinsam mit dem Hund spazieren zu gehen und ihn in der häuslichen Umgebung kennenzulernen. So sieht der neue Mitbetreuer, wie der Besitzer mit dem Hund umgeht und kann sich entsprechend anpassen. „Wichtig sind einheitliche Regeln für den Umgang mit dem Hund. Verhaltensregeln, Körpersprache und Kommandos sollten abgestimmt sein. Darf der Hund im Haushalt seines Besitzers zum Beispiel nicht am Tisch betteln, sollte dies das Ersatzherrchen ebenfalls so handhaben“, erklärt Rolf Mertens.

Wer ist für den Hund verantwortlich?

Auch wenn es beim Dog-Sharing zwei Herrchen gibt, sollte nur einer der verantwortliche Halter sein. So lassen sich nicht zuletzt auch juristische Angelegenheiten leichter klären: Reißt sich ein Hund zum Beispiel beim Spazierengehen von der Leine los und verursacht einen Schaden, sind Schadensersatz und unter Umständen Schmerzensgeld fällig. Haftbar ist stets der Halter. Egal, ob dieser eine Mitschuld trägt oder nicht. „Unter anderem für solche Fälle ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen“, rät der ERGO Experte. Sie schützt Hundebesitzer vor den finanziellen Folgen eines Schadens. Das gilt in der Regel auch, wenn der Hund unter der Aufsicht des Ersatz-Herrchens Personen- oder Sachschäden anrichtet. Wichtig zu wissen: Der Versicherer sollte dem Dog-Sharing-Modell zustimmen, damit es später keine Komplikationen gibt. „In manchen Versicherungspolicen, etwa bei ERGO, sind nicht gewerbliche Tierhüter – also auch Dog-Sharer – bereits mitversichert“, erläutert Rolf Mertens. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung lässt Hundebesitzer und Ersatzherrchen darüber hinaus auch dann nicht im Stich, wenn sich der Teilzeit-Hund verletzt, etwa bei einer Rangelei mit einem anderen Hund. Kann der gegnerische Hundehalter nicht ermittelt werden oder ist das gegnerische Herrchen finanziell nicht in der Lage, für die entstandenen Tierarztkosten aufzukommen, übernimmt beispielsweise ERGO im Rahmen des „Haus & Gassi“-Schutzes die Kosten.
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