Das ist neu: Riesenauswahl bei Dealversicherung®

Dealversicherung® zahlt Provision an seine Kunden aus

Das ist neu: Riesenauswahl bei Dealversicherung®

(NL/8314075873) Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main hat mit seinem Urteil vom 24.10.2011 Az 9K105/11.F die Grundlage dafür geschaffen, das ein Versicherungsvermittler Provision an seinen Kunden zurück zahlen darf. Dealversicherung® hat sich diese Veränderung zunutze gemacht und beteiligt seine Kunden bei rechtmäßigen Vertragsabschluss zum Großteil an seiner Provision. Der Interessent hat die Möglichkeit eine persönliche Anfrage zu stellen. Hier kann er die Versicherungsgesellschaft, das Produkt zur Altersvorsorge-Gesundheitsvorsorge, seine persönliche Wünsche – Laufzeit des Vertrages, Höhe des Beitrages, ob monatlich oder durch eine Einmalzahlung geleistet, angeben.
http://www.dealversicherung.net prüft die Anfrage und gibt ein persönliches Angebot zur Rückzahlung der Provision ab. Beispielsweise für einen 35 jährigen Angestellten mit 4.000,00 Euro, der eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe der maximalen jährlichen Fördergrenzen abschließen möchte zahlt Dealversicherung® 3.750,00 Euro aus. Welche Gesellschaft bestimmt dabei der Kunde. Bei Kunden der betrieblichen Altersvorsorge wird ein kostenloses Beratungsgespräch angeboten. Der Kunde würde in diesem Modell monatlich nur 185,00 Euro von seinem Nettolohn zahlen, durch gesetzliche Förderung eine jährliche Verzinsung von 5,50 % bis 7,00 % erzielen, was eine Auszahlung von über 300.000,00 Euro ergibt.

http://www.dealversicherung.net

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

Kontakt:
Dealversicherung
Stefan Schabirosky
Ulzburger Str. 171
22850 Norderstedt
040 5132 4224
s.schabirosky@dealversicherung.de www.dealversicherung.de